Heimatausweis (Aufenthaltsausweis) / Wochenaufenthalt
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Aufenthaltsausweis. Mit dem Aufenthaltsausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin in Buchberg/Ihrer Niederlassungsgemeinde angemeldet bleiben.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr nach Buchberg/in Ihre Niederlassungsgemeinde zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin hier/dort sein muss.
Gebühr: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.