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Hundewesen

Meldebestimmungen

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Innert der gleichen Frist sind der Gemeinde sowie zusätzlich der AMICUS zudem folgende Ereignisse zu melden:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters/der Halterin
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten. Die Abgabe beläuft sich in der Gemeinde Buchberg auf CHF 150.– pro Jahr für den ersten Hund und CHF 200.– für jeden weiteren Hund.

Weitere Informationen rund um das Hundewesen finden Sie in folgenden Links oder auf der Homepage des Kantons Schaffhausen:

Veterinäramt:

Weitere Links: