Navigieren in buchberg.ch

Lebensbestätigung

Die Lebensbescheinigung bescheinigt, dass ein Einwohner oder eine Einwohnerin lebt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Person am Leben ist.
Voraussetzung dafür ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle und Vorlage eines amtlichen Dokuments (ID oder Reisepass).
Wo dies nicht möglich ist, muss es anderweitig abgeklärt werden (z.B. Bewohner Altersheim, die nicht mehr persönlich erscheinen können / Tel. an Heim).

Gebühr: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.