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Drittmeldepflicht

Drittmeldung – Meldung von Mieterwechseln

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind verpflichtet, Zu-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost oder E-Mail.

Neu können die Meldungen auf zwei verschiedenen Wegen der Einwohnerkontrolle übermittelt werden:

  • Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den Link www.drittmeldung.ch absetzen
  • Oder wie bisher per Briefpost oder E-Mail (info@buchberg.ch). Nutzen Sie dafür das Formular «Meldung eines Mieterwechsels».

Formular Meldung eines Mieterwechsels [pdf, 138 KB]

Gesetzliche Bestimmungen
Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer Amtlicher Personenregister
Gemeindegesetz (Art. 89 Abs. 4 GG)