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Einbürgerung ordentlich

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern ohne schweizerischen Ehegatten oder Elternteil. 
Es wird zwischen zwei verschiedenen Verfahren unterschieden, wobei für beide Verfahren die gleichen voraussetzungen gelten:

  • Vereinfachtes Verfahren: Für Personen, die acht Jahre der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz erfüllt haben
  • Ordentliches Verfahren: Für alle übrigen Personen.

Über die genauen Voraussetzungen können sie sich in den unten stehenden Unterlagen informieren.