Einbürgerung ordentlich
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern ohne schweizerischen Ehegatten oder Elternteil.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Verfahren unterschieden, wobei für beide Verfahren die gleichen voraussetzungen gelten:
- Vereinfachtes Verfahren: Für Personen, die acht Jahre der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz erfüllt haben
- Ordentliches Verfahren: Für alle übrigen Personen.
Über die genauen Voraussetzungen können sie sich in den unten stehenden Unterlagen informieren.