Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigungen werden von der Kanzlei vorgenommen.
Beglaubigung der Unterschrift
- Persönliches Erscheinen der Unterzeichnenden notwendig
- Zu beglaubigendes Dokument mitbringen
- Amtliches Ausweispapier (Pass, Identitätskarte, Führerausweis) mitbringen
Gebühren
Beglaubigung pro Unterschrift: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.
Beglaubigungen von Fotokopien
- Persönliches Erscheinen der Gesuchstellenden notwendig
- Originaldokument mitbringen (Kopie wird zwingend durch Gemeinde erstellt)
Gebühren
Beglaubigung pro Dokument: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.