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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigungen werden von der Kanzlei vorgenommen.

Beglaubigung der Unterschrift

  • Persönliches Erscheinen der Unterzeichnenden notwendig
  • Zu beglaubigendes Dokument mitbringen
  • Amtliches Ausweispapier (Pass, Identitätskarte, Führerausweis) mitbringen

Gebühren

Beglaubigung pro Unterschrift: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.

Beglaubigungen von Fotokopien

  • Persönliches Erscheinen der Gesuchstellenden notwendig
  • Originaldokument mitbringen (Kopie wird zwingend durch Gemeinde erstellt)

Gebühren

Beglaubigung pro Dokument: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.