Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie oftmals ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Handlungsfähigkeitszeugnis erhalten Sie, wenn Sie in Buchberg Ihren Wohnsitz haben und zurzeit der Ausstellung des Zeugnisses weder bevormundet noch verbeiständet sind. Dazu müssen Sie persönlich mit einem gültigen amtlichen Ausweis am Schalter der Gemeindekanzlei vorbeigehen.
Gebühr: Die Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif Einwohnerkontrolle.