Zuzug / Umzug / Wegzug Schweizer BürgerInnen
Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?
Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde/Stadt
- Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
- CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Zuzug vom Ausland
- Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
- CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?
- Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?
- Pass oder Identitätskarte