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Zuzug / Umzug / Wegzug Schweizer BürgerInnen

Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde/Stadt

  • Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
  • Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
  • CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Zuzug vom Ausland

  • Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
  • Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
  • CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?

  • Pass oder Identitätskarte